„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“ (§ 194 BauGB)
Anlässe für eine Immobilienbewertung sind zum Beispiel:
Verkehrswertgutachten werden für gerichtliche Auseinandersetzungen sowie zur Vorlage bei Ämtern und Institutionen benötigt. Um die individuellen Merkmale des Bewertungsobjekts aufnehmen zu können, ist eine Ortsbesichtigung für jede Bewertungsart unerlässlich. Der Wertermittlungsstichtag kann sich auf einen aktuellen oder zurückliegenden Zeitpunkt beziehen. Die Bewertungen erfolgen gemäß der geltenden Wertermittlungsrichtlinien, Verordnungen und Gesetze.
Kurzbewertungen finden bei außergerichtlichen Anlässen Anwendung. Der häufigste Bewertungsgrund ist der Kauf/Verkauf von Immobilien. Die Kurzbewertung ist nicht so umfassend in den Beschreibungen und Erläuterungen, führt aber zu dem gleichen Ergebnis wie ein Verkehrswertgutachten.
Ihr Ansprechpartner
Lars Willumelis
Sachverständiger für Immobilienbewertung (EIPOS)
Telefon: 0151–288 883 93
E-Mail: info@wertermittlung-sachverstaendlich.de
Reiskestraße 9
04317 Leipzig
(Termine nach Vereinbarung)